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Da man dem Bier
damals allgemein zahlreiche Ingredienzien beimengte – so etwa allerlei
Harze, Samen und Kräuter –, kam es vonseiten
der Obrigkeit wiederholt zu Bierverordnungen,
welche die bloße Verwendung von Wasser, Malz
und Hopfen vorsahen. Durchgesetzt hat sich
schließlich ein Gebot aus dem Jahre 1516, heute
bekannt als „Bayerisches Reinheitsgebot“, wonach
die innerhalb Bayerns gebrauten Biere nur
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Gerste, Hopfen und Wasser beinhalten
durften. Ab dem Jahre 1602 sicherten sich die Herzöge
das Privileg des Weißbierbrauens, sodass die
Salinenstadt Reichenhall mit ihren bürgerlichen
Brauern bis in das frühe 20. Jahrhundert herauf
von dunklen Bieren mit süßlich-malziger Geschmacksnote
beherrscht wurde. Die dunkle Farbe
rührte vom lange gedarrten Gerstenmalz her,
weshalb man hierorts vom „Braunbier“ sprach.
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